1. Wie kann ich meine Touristik Kreuzfahrt-Fahrkarte im Zug vorzeigen?
Ihnen stehen folgende Alternativen zur Verfügung, die Fahrkarte bei der Kontrolle im Zug vorzuzeigen:
- als Ausdruck im A4-Format,
- auf einem elektronischen Display, wenn der QR-Code in entsprechender Größe angezeigt wird und scanbar ist,
- die Fahrkarte kann mittels Nachname und Auftragsnummer in den DB Navigator geladen und dort vorgezeigt werden. Dies ist ohne Log-in oder Registrierung möglich.
Eine Reise nur mit dem Gutscheincode ist nicht möglich. Dieser muss vor Fahrtantritt in eine Fahrkarte eingelöst werden.
2. Wie weit im Voraus kann ich meinen Gutscheincode einlösen?
Die Einlösung des Gutscheincodes in eine Touristik Kreuzfahrt-Fahrkarte kann maximal 12 Monate [jeweils ab dem Fahrplanwechsel im Juni und Dezember] im Voraus und bis ca. 3 Minuten vor Abfahrt erfolgen. Eine Sitzplatzreservierung ist nur maximal 6 Monate im Voraus zusammen mit der Fahrkarte buchbar. Bitte beachten Sie auch die Vorgaben Ihres Reiseveranstalters.
3. Welche Züge kann ich mit dem Touristik-Kreuzfahrt-Angebot nutzen?
Die Informationen zum Geltungsbereich der Fahrkarte erhalten Sie unter bahnanreise.de/geltungsbereich
4. Was beinhaltet die Touristik Kreuzfahrt-Fahrkarte?
Der Sparpreis Touristik Kreuzfahrt und der Flexpreis Touristik Kreuzfahrt beinhalten jeweils das City-Ticket und eine Sitzplatzreservierung nach Verfügbarkeit, in den Fernverkehrszügen (z.B. ICE, RJ, RJX, IC/EC).
5. Habe ich mit einer 1. Klasse Touristik Kreuzfahrt-Fahrkarte Zugang zur DB Lounge?
Sparpeis Touristik Kreuzfahrt: mit der Fahrkarte haben Sie keinen Zugang zur DB Lounge.
Flexpreis Touristik Kreuzfahrt: mit der Fahrkarte haben Sie Zugang zur DB Lounge.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende finden Sie auf ➔ bahn.de